Was, bitte schön, soll man von Schildern halten, auf denen „Zutritt für Unbefugte verboten!“ geschrieben steht? Sind solche Hinweise nicht völlig überflüssig? Es ist doch logisch, dass Unbefugte keinen Zutritt haben, denn sonst wären sie schließlich befugt, oder?
Auch eine Stadtverwaltung, die an die Druckknöpfe ihrer Fußgängerampeln den sinnigen Hinweis „Nur für Blinde!“ angebracht hat, muss sich fragen lassen, ob dieser Hinweis nun besonders zielgruppenorientiert ist. Wie viele Blinde werden dieses äußerst wirkungsvolle Schild wohl gelesen haben?
Überhaupt erleichtern unsere lieben Behörden einem durchschnittlich normal denkenden Menschen das Leben mit ihren Schildbürgerstreichen nicht unbedingt. Am Hamburger Flughafen las ich kürzlich „Verbotswidrig parkende Fahrzeuge werden kostenpflichtig abgeschleppt!“. Also stellte ich mich selbstverständlich mitten ins Parkverbot, denn ein Abschleppen meines Fahrzeuges wollte ich natürlich verhindern.
Wie immer, wenn es um die Prävention von Schwerstkriminalität geht, war sofort ein Ordnungshüter zur Stelle, der mich doch tatsächlich aufforderte, mein Auto aus dem Parkverbot zu entfernen! Nanu? Wieso das denn? Stand denn nicht auf dem Schild, dass nur „verbotswidrig“ abgestellte Fahrzeuge abgeschleppt würden!?
„Ja und?“, der Polizist glotzte mich blöde an. Ich erklärte ihm, dass die Formulierung des Schildes eindeutig sei: Verbotswidrig bedeutet, dass man sich wider dem Verbot verhält! Und das bedeutet logischerweise, dass man das Erlaubte tut! „Sie müssen also“, erklärte ich dem sichtlich verstörten Beamten, „alle Fahrzeuge entfernen lassen, die auf den erlaubten Flächen parken!“
Die Menschenmenge, die sich mittlerweile angesammelt hatte, diskutierte das Thema leidenschaftlich, aber kontrovers. Ein anwesender Rechtsanwalt meinte, man könne die „zugegebenermaßen nicht besonders geglückte Formulierung“ auch so deuten, dass mit dem Wort ‚verbotswidrig‘ der Verstoß gegen ein Verbot gemeint sei. Diese Ansicht gefiel dem Polizisten natürlich, obwohl er die Argumentations des Juristen mit Sicherheit nicht kapiert hatte. „Genau! So isses!“, wiederholte er immer wieder. „So is das gemeint!“
Der inzwischen herbeigeeilte Abschleppwagenfahrer war sich seiner Sache da nicht mehr so sicher: „Klärt das erst mal ab, bevor ich nachher auf den Kosten sitzen bleibe!“
Auch ein anwesender Herr, der sich gar nicht mehr als Deutschlehrer vorzustellen brauchte (Norwegerpulli, Vollbart, Sandalen), war zutiefst verwirrt. „Möglicherweise...“, grübelte er, „nach der Rechtsschreibreform, ääh... ja, da könnte...“. Da Lehrern ohnehin niemand zuhört, ließ ich ihn mit seinen Gedanken allein und wandte mich wieder dem Rechtsanwalt zu, der -ungewöhnlich für einen Juristen- einen praktischen Vorschlag hatte. Er empfahl die Aufstellung eines neuen Schildes, das sowohl eindeutig, als auch noch bürgernah humorvoll sei (hahaha!): „Wer hier parkt, fährt auf Felgen nach Hause!“ „Das“, so der erfahrene Anwalt, „wirkt immer!“.
(C) 2008